anders-sehn
Reisen und Seminare für Blinde und Sehbehinderte
Sie befinden sich auf der Unterseite Reiseversicherung
Reiseversicherungen bequem bei anders-sehn buchen
Damit Sie die Vorfreude auf Ihre gebuchte Reise unbeschwert genießen können, empfiehlt sich der Abschluß einer Reiseversicherung. Als Agentur der Europäischen Reiseversicherung (ERV) können Sie diese bequem bei anders-sehn buchen.
Die Versicherungsbedingungen der wichtigsten Reiseversicherungen der ERV finden Sie hier in Auszügen kurz notiert. Ausführliche Informationen zu einzelnen Produkten erhalten Sie bei Bedarf gerne per Post oder E-Mail.
Rundum-Sorglos-Paket
Das Rundum-Sorglos-Paket beinhaltet eine Reiserücktrittsversicherung, eine Reiseabbruchversicherung, eine Reisekrankenversicherung mit medizinischer Notfallhilfe, eine Reisegepäckversicherung, einen Verspätungsschutz (wenn Hin-bzw. Rückreise mitgebucht wurde) sowie eine 24 Stunden Notrufzentrale. Bitte beachten Sie die Informationen zum Selbstbehalt bei den jeweiligen Kurzbeschreibungen.
Einzelversicherungen
Reiserücktrittskosten-, Reiseabbruch-, Reisekranken- und Reisegepäckversicherung können Sie auch als Einzelversicherung abschließen.
Bevor Sie zu den Leistungsbeschreibungen gelangen, folgt nun ein Preisvergleich zwischen dem Rundum-Sorglos-Paket und den Einzelversicherungen.
Pämienbeispiele für eine Reise in Deutschland/Europa bei 8 Tagen Reisedauer
Rundum-Sorglos-Paket
(inkl. Reiserücktrittskosten-, Reiseabbruch-, Reisekranken-, Reisegepäckversicherung)
die Versicherungsprämie beträgt bei einem Reisepreis von 500 bis 749 Euro
nur 27 Euro pro Person
zum Vergleich:
bei dem gleichen Reisepreis beträgt die Versicherungsprämie für eine Reiserücktrittskostenversicherung als Einzelversicherung 19 Euro pro Person
die Versicherungsprämie für eine Reiseabbruchversicherung
als Einzelversicherung 7 Euro pro Person
die Versicherungsprämie für eine Reisekrankenversicherung als
Einzelversicherung 6 Euro pro Person (bzw. 12 Euro pro Person ab 65 Jahre)
die Versicherungsprämie für eine Reisegepäckversicherung
als Einzelversicherung 16 Euro pro Person
Die Versicherungsleistungen in Auszügen kurz notiert (gültig ab Nov. 2007)
Reiserücktrittskostenversicherung
Erstattung vertraglicher Stornokosten einschließlich des Vermittlungsentgeltes wenn die Reise z.B. wegen schwerer Erkrankung, schwerem Unfall, bei Bruch von Prothesen, Schwangerschaft, bei Aufnahme/Verlust des Arbeitsverhältnisses nicht angetreten werden kann. Selbstbehalt 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens 25 Euro pro Person.
Reiseabbruchversicherung
Erstattung zusätzlicher Rückreisekosten und Ersatz des anteiligen Reisepreises, wenn die versicherte Person z.B. wegen schwerer Erkrankung, schwerer Unfallverletzung oder Tod eines Angehörigen vorzeitig nach Hause abreisen muss.
Selbstbehalt 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens 25 Euro pro Person.
Reisekrankenversicherung
Übernahme der Kosten für die notwendige Heilbehandlung bei Krankheit oder Unfall im Ausland. Heilbehandlungskosten in Deutschland sind nicht versichert. Außerdem übernahme der Kosten für Krankenrücktransport im In- und Ausland.
Selbstbehalt bei Heilbehandlungen im Ausland: 100 Euro je Versicherungsfall. Dieser entfällt bei Vorab-Beteiligung anderer Leistungsträger und bei minderjährigen Kindern.
Reisegepäckversicherung
Entschädigung bei Abhandenkommen oder Beschädigung von mitgeführtem Reisegepäck durch Straftaten Dritter, bei Unfall eines Transportmittels, bei höherer Gewalt (Hochwasser, Sturm, überschwemmung etc. ).
Entschädigung bei Abhandenkommen oder Beschädigung von aufgegebenem Reisegepäck, während es sich in Gewahrsam eines Beförderungsunternehmens, eines Beherbergungsbetriebes oder einer Gepäckaufbewahrung befindet.
Die ERV ersetzt den Zeitwert des Reisegepäcks. Die Höchstversicherungssumme beträgt 4000 Euro. Der Selbstbehalt je Versicherungsfall beträgt 100 Euro. Dieser entfällt bei Vorab-Beteiligung anderer Leistungsträger und bei aufgegebenem Fluggepäck.
Verspätungsschutz (nur im Rundum-Sorglos-Paket enthalten, nicht als Einzelversicherung buchbar)
Ersatz der zusätzlichen Beförderungskosten bis 1500 Euro, wenn wegen der Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels um mindestens zwei Stunden das Anschlussverkehrsmittel versäumt wird sowie Erstattung notwendiger Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung bis 150 Euro. Voraussetzung ist, daß die Hin- bzw. Rückreise mitgebucht wurde.
Selbstbehalt 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens 25 Euro pro Person.
Von hier aus gelangen Sie wieder zur Reiseliste und zur Navigationsliste am Seitenanfang.